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Die Altersteilzeit: gleitender Übergang in den Ruhestand

Arbeitnehmer, die nicht bis zum Rentenalter warten wollen, um sich in den Ruhestand zu verabschieden, haben die Möglichkeit, ihre Erwerbstätigkeit durch die Altersteilzeit zu verkürzen. Das Konzept der Altersteilzeit beinhaltete bis zum Januar 2010, dass Unternehmen von Seiten des Staates finanzielle Unterstützung angeboten wurde, um durch Altersteilzeit frei gewordene Stellen neu zu besetzen und so den Arbeitsmarkt zu entlasten. Diese Unterstützung gilt seit Januar 2010 nurnoch dann, wenn die Altersteilzeit vor dem 31.12.2009 begonnen hat.

Altersteilzeit ohne staatliche Förderung

Doch auch ohne die staatliche finanzielle Förderung besteht weiterhin die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen, diese muss allerdings nun von den Unternehmen finanziert werden.
Ab dem 55. Lebensjahr können Arbeitnehmer die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Sie müssen zuvor jedoch mindestens 1080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Wie die Vorbereitungen zur Altersteilzeit im Unternehmen geregelt wird, handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer direkt aus. Hier stehen zwei verschiedene Modelle zur Verfügung:
Das Gleichverteilungsmodell besagt, dass die Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit auf die Hälfte reduziert wird. Das Blockmodell hingegen ist zweigeteilt: In der ersten Phase verbleibt die volle Arbeitszeit, in der zweiten Phase ist der Arbeitnehmer dafür komplett freigestellt. Dieses Modell wird heute fast ausschließlich genutzt.

Von der Altersteilzeit profitieren

Arbeitnehmer schätzen den gleitenden Übergang in den Ruhestand doch auch Arbeitnehmer können von der Altersteilzeit profitieren. So ermöglicht die Altersteilzeit beispielsweise eine sozial verträgliche Personalanpassung im Unternehmen vorzunehmen. Die Erfahrungen und Kompetenzen älterer Mitarbeiter können optimal mit der Neueinstellung junger Arbeitnehmer oder Auszubildender kombiniert werden.
Allerdings ist der Aufwand, den die Altersteilzeit mit sich bringt für ein Unternehmen nicht zu unterschätzen, vor allem wenn die staatliche Förderungen entfallen. Hinzu kommt ein nicht geringer Verwaltungsaufwand bei Einführung und Durchführung der Altersteilzeit.
Entscheiden sich die Arbeitsvertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die Durchführung der Altersteilzeit, steht diesem Vorhaben nach der Unterzeichnung einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung nichts mehr im Wege.

Foto: Simone van den Berg – Fotolia.com

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