Wechsel in die Private Krankenversicherung
2. Juli 2010 # 09:59 # Gesundheit News # Keine Kommentare
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung wirft seit je her einige Fragen auf. Insbesondere für Interessierte, die sich mit der PKV noch nicht umfangreich beschäftigt haben, wirken die vielen Regelungen oftmals verwirrend. So gelten bestimmte Gesetze die unter anderem vorschreiben, wer in die Private Krankenversicherung wechseln darf. Außerdem kommen die vielen einzelnen Regelungen seitens der Versicherer erschwerend hinzu.
Fragen zum Wechsel
Eine der wichtigsten Fragen bezüglich des Wechsels in die Private Krankenversicherung beschäftigt sich mit der Zulassung. Wer darf in die PKV wechseln und wer nicht? Grundlegend gilt, dass Arbeitnehmer ab Erreichen oder Überschreiten der jährlichen Versicherungspflichtgrenze in die Private Krankenversicherung wechseln dürfen. Das heißt, das Jahresbruttoeinkommen muss über die vorgeschriebene Versicherungspflichtgrenze hinausgehen. Zum Jahresbruttoeinkommen zählen auch Weihnachtsgelder und Urlaubsgelder. Im Jahr 2010 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem jährlichen Einkommen von 49.950 Euro. Selbstständige, Freiberufler oder Beamte haben hingegen jederzeit die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Hier liegt die Entscheidung alleine im Ermessen des Versicherungsnehmers.
Mögliche Nachteile
Eine weitere wichtige Frage richtet sich an die Nachteile des Wechsels in die Private Krankenversicherung. So gibt es in der PKV keine Familienversicherung. Dies bedeutet, dass für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abgeschlossen werden muss und dementsprechend auch für jedes Mitglied ein eigener Beitrag berechnet wird. Für ledige Selbstständige ist dies jedoch alles andere als ein Nachteil, denn diese Personengruppe kann hiervon durchaus profitieren. In der gesetzlichen Versicherung würden Ledige einen Betrag von bis zu 500 Euro monatlich zahlen müssen, in der PKV hingegen oftmals nur 100 bis 200 Euro pro Monat. Allerdings kann der Wechsel in die Private Krankenversicherung auch noch weitere Nachteile, wie etwa den Selbstbehalt mit sich bringen. Wobei dieser bereits bei Versicherungsabschluss besprochen und so niedrig wie möglich gehalten werden kann.
Foto: Joanna Zielinska – Fotolia.com
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